Teilnahme als Händler

Teilnehmer als Händler :

Mindeststandgröße 2 Meter!

Datum Ort Location Straße Anmerkung "smart"* Preis pro Meter Normal Preis
1. 5. SAARBRÜCKEN Congresshalle Hafenstraße 12 AUSGEBUCHT! AUSGEBUCHT!
5. 5. OLDENBURG Weser-Ems-Hallen Europaplatz 12 AUSGEBUCHT! AUSGEBUCHT!
12. 5. DÜSSELDORF*** Stahlwerk Ronsdorferstr. 134 AUSGEBUCHT! AUSGEBUCHT!
19. 5. EUPEN (Belgien) Alter Schlachthof Rotenbergplatz 19 20*** 22,5***
20. 5. MÜNSTER*** Jovel Albersloher Weg 54 AUSGEBUCHT! AUSGEBUCHT!
26. 5. OBERHAUSEN Luise-Albertz-Halle Düppelstraße 1 20€ 22,5€

* ,smart‘-Preis: Preis bei Zahlung der Standmiete 14 Tage im Voraus

*** Aufpreis für Hallentische: 2,5€/Meter

Besondere Standwünsche gegen Aufpreis möglich.

Anmeldung:

Mindeststandgröße 2 Meter!

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Anmeldung:

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Ich stimme den unten angführten Teilnahmebedingungen zu!

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

Jeder (Gewerbetreibende/Privatleute) kann mit dem entsprechenden Warenangebot (Ton- und Bildträger, Fachzubehör) unter Anerkennung dieser Bedingungen teilnehmen. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein kostenloser Rücktritt ist nur bis 1 Monat vor der Veranstaltung möglich. Danach ist ein Rücktritt mit Kosten verbunden und zwar ein pauschalierter Betrag in Höhe 100 % der Standmiete. Die Standmiete ist steuerfrei (gem. § 4 Nr. 12 a UstG). Die genannten Termine/Orte sind unverbindlich. Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Börse. Bei Eintritt der Bedingungen ist er an sein Angebot gebunden (vgl. auch § 145 BGB). Sollte eine Börse nicht stattfinden, erfolgt umgehende Information, ebenso wenn eine Teilnahme nicht möglich ist (z.B. weil ausgebucht). Bereits gezahlte Miete wird gutgeschrieben. Im Falle eines gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts kann es zu Absagen von Börsen kommen. Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Börse gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die Zusendung einer Bestätigung besteht nicht. Der Aussteller ist, auch wenn er keine Bestätigung erhalten hat, zur Teilnahme verpflichtet. Die Standmiete ist spätestens am Veranstaltungstag beim Betreten der Halle fällig. * Der günstige Frühzahler-(’smart’-) Preis ist nur dann gültig, wenn die Standmiete bis 14 Tage vor der Veranstaltung gezahlt wird (Scheck, bar, Überweisung). Danach ist der Normalpreis gültig. In der Standmiete enthalten sind, soweit vorrätig, Stühle und die bestellten (Front-) Meter an Tischflächen. Das Abspielen von Musik ist nicht erlaubt (GEMA). Tischflächen sind abzudecken. Kabel dürfen nicht über Besuchergänge verlegt werden. Der Stand ist sauber zu hinterlassen, sonst werden Reinigungskosten berechnet, Abfälle sind mitzunehmen. Der Veranstalter übernimmt bei Personen- oder Sachschäden keine Haftung. Diese ist im Übrigen in allen Fällen begrenzt auf die maximale Höhe von 3 Standmietbeträgen. Dem Aussteller und seinen Gehilfen obliegt die Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit seinem Stand. Er haftet auch für eventuelle Schäden am festen oder beweglichen Halleninventar. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Das Anbieten gewaltverherrlichender, indizierter oder illegaler Ware ist verboten. Es besteht PREISAUSZEICHNUNGS- und für gewerbliche Anbieter FIRMENKENNZEICHNUNGSPFLICHT. Der Aufbau ist 9 / 9.30 h bis 11 h. Der Stand ist bis 10.30 h einzunehmen, danach kann der Platz weiter vergeben werden. Die Börsen sind i. d. R. 11-16 h geöffnet. Der Abbau ist ab 16 h erlaubt und muss bis 18 h beendet sein. Weitere Bedingungen können erfolgen, falls nötig auch am Veranstaltungstag. Änderungen bleiben vorbehalten.


Eine Buchung erfolgt unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen/ Standmietpreise laut Anmeldeformular.


Eine Anmeldung ist per Email mit Angabe der Börse (Ort oder Datum) und der gewünschten Meterzahl, sowie Namen und Adresse vorzunehmen. Eine Anmeldung ist auch per Post möglich.


Zirka 2 Wochen vor der Börse erhalten Sie dann eine Bestätigung mit allen weiteren Informationen.


*Bitte unbedingt beachten: Der ,smart’ – Preis ist nur dann gültig, wenn die Standmiete bis 14 Tage vor der jeweiligen Börse beim Veranstalter eingegangen ist. Danach kommt immer der Normalpreis zur Anwendung.


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