Teilnahme als Aussteller bei der CD- & Schallplattenbörse auf der Oberrhein Messe 2025:
Warum als Aussteller teilnehmen?
- Top Lage der Messe Offenburg zwischen Mannheim und Karlsruhe im Norden, Freiburg und Basel im Süden, Stuttgart im Osten und Straßburg und dem Elsass im Westen.
- Gegründet wurde die Oberrhein Messe in 1924 und zählt damit zu den traditionsreichsten Veranstaltungen in Deutschland. In 2024 besuchten 85.000 Besucher die Messe über insgesamt 9 Messetage. Die Schallplattenbörse findet direkt am 1. Messewochenende statt!
Wer kann teilnehmen?
- Jeder im Bereich Tonträger, HIFI und Zubehör. Egal ob Plattenladen oder Privatperson. Egal ob Vinyl oder CDs. Egal ob Neuware oder gebrauchtes.
Anmeldeformular:
TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Jeder (Gewerbetreibende/Privatleute) kann mit dem entsprechenden Warenangebot (Ton- und Bildträger, Fachzubehör) unter Anerkennung dieser Bedingungen teilnehmen. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein kostenloser Rücktritt ist nur bis 1 Monat vor der Veranstaltung möglich. Danach ist ein Rücktritt mit Kosten verbunden, und zwar ein pauschalierter Betrag in Höhe 100 % der Standmiete. Die Standmiete ist steuerfrei (gem. § 4 Nr. 12 a UstG). Die genannten Termine/Orte sind unverbindlich. Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Börse. Bei Eintritt der Bedingungen ist er an sein Angebot gebunden (vgl. auch § 145 BGB). Sollte eine Börse nicht stattfinden, erfolgt umgehende Information, ebenso wenn eine Teilnahme nicht möglich ist (z.B. weil ausgebucht). Bereits gezahlte Miete wird gutgeschrieben. Im Falle eines gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts können Börse abgesagt werden. Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Börse gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf die Zusendung einer Bestätigung besteht nicht. Der Aussteller ist, auch wenn er keine Bestätigung erhalten hat, zur Teilnahme verpflichtet. Die Standmiete ist spätestens am Veranstaltungstag beim Betreten der Halle fällig. * Der günstige Frühzahler-(’smart’-) Preis ist nur dann gültig, wenn die Standmiete bis 14 Tage vor der Veranstaltung gezahlt wird (Scheck, bar, Überweisung). Danach ist der Normalpreis gültig. In der Standmiete enthalten sind, soweit vorrätig, Stühle und die bestellten (Front-) Meter an Tischflächen. Das Abspielen von Musik ist nicht erlaubt (GEMA). Tischflächen sind abzudecken. Kabel dürfen nicht über Besuchergänge verlegt werden. Der Stand ist sauber zu hinterlassen, Müll ist mitzunehmen, sonst werden Reinigungskosten berechnet. Der Veranstalter übernimmt bei Personen- oder Sachschäden keine Haftung. Diese ist im Übrigen in allen Fällen begrenzt auf die maximale Höhe von 3 Standmietbeträgen. Dem Aussteller und seinen Gehilfen obliegt die Verkehrssicherungspflicht seines Standes. Er haftet auch für eventuelle Schäden am festen oder beweglichen Halleninventar. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Das Anbieten gewaltverherrlichender, indizierter oder illegaler Ware ist verboten. Es besteht Preisauszeichnungs- und (für gewerbliche Anbieter) Firmenkennzeichnungspflicht. Aufbau ist 9 / 9.30 h bis 11 h. Der Stand ist bis 10.30 h einzunehmen, danach kann der Platz weiter vergeben werden. Die Börsen sind 11-16 h geöffnet. Der Abbau ist erst ab 16 h gestattet und muss bis 17 h abgeschlossen sein. Weitere Bedingungen können erfolgen, falls nötig auch am Veranstaltungstag. Änderungen bleiben vorbehalten. Mindeststandgröße: 2 Meter.
Eine Buchung erfolgt unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen/Standmietpreise.
Anmeldung bitte per Mail mit Angabe des Ortes / Datums der Börse und der gewünschten Meterzahl, sowie Namen und Adresse. Eine Anmeldung ist auch per Post möglich.
Zirka 4 Wochen vor der Börse erhalten Sie dann eine Bestätigung mit den weiteren Infos.
Bitte sofort melden, wenn Sie bis 2 Wochen vorher keine Bestätigung erhalten haben.
Vielen Dank für die Beachtung der Bedingungen -----Agentur Lauber-----